Am 01. Januar 2019 ist das Teilhabechancengesetz in Kraft getreten. Dieses soll Menschen die schon sehr lange arbeitslos sind wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnen. Betriebe, die diesen Menschen eine Chance geben, werden durch Zuschüsse von bis zu 100 Prozent des Lohns sowie eine begleitendes Coaching unterstützt.

Die beiden Förderungen im Detail:

Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16 i, SGB II)

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Menschen ab 26, die mindestens sechs Jahre (bzw. 5 Jahre bei schwerbehinderten Menschen oder Personen mit Kindern in der Bedarfsgemeinschaft) innerhalb der letzten sieben Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben.

Wie wird gefördert?

In den ersten beiden Jahren wird ein Zuschuss von 100 Prozent zum Tariflohn gezahlt. Zudem wird ein pauschalierter Betrag an Gesamtsozialversicherungsbeitrag (ohne Arbeitslosenversicherung) gezahlt. Ein begleitendes Coaching unterstützt die Beschäftigten und Arbeitgeber bei Bedarf auch über den gesamten Förderungszeitraum. Zusätzlich sind Zuschüsse zu erforderlichen Weiterbildung bis zu 3.000 Euro möglich. Es besteht keine Nachbeschäftigungspflicht.

 

Eingliederung von Langzeitarbeitlosen (§ 16 e, SGB II)

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Personen, wie seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind.

Wie wird gefördert?

Im ersten Jahr der Beschäftigung wird ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von 75 Prozent und im zweiten Jahr in Höhe von 50 Prozent gezahlt. Zudem wird ein pauschalierter Betrag an Gesamtsozialversicherungsbeitrag (ohne Arbeitslosenversicherung) gezahlt. Flankierend zum Lohnkostenzuschuss erfolgt eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching). In den ersten sechs Monaten ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten für notwendiges Coaching freizustellen.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/teilhabechancengesetz.html

 

Die Ansprechpartner beim Jobcenter Nürnberg sind:

§ 16 e SGB II: Frau Eek, Tel. 0911 / 5866 545, Frau Nordhaus, Tel. 0911 / 5866 212, Frau Künstler, Tel. 0911 / 5866 531

 § 16 i SGB II: Frau Lacusteanu-König, Tel 0911 / 3268 260

 

Für Anfragen außerhalb von Nürnberg wenden Sie sich am besten an den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit: 0800 4 5555 20.