Die Blaue Karte regelt den Einsatz von hoch qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten.

Sankara R. ist 33 Jahre alt und Computerexperte aus Indien. Seit Kurzem lebt und arbeitet er in Nürnberg. Er ist einer von mittlerweile über 70 000 Inhabern einer Blauen Karte in Deutschland. „Die Blaue Karte ist eine tolle Sache. Bis letztes Jahr war ich noch in Großbritannien beschäftigt und habe dort gewohnt. Dann bin ich nach Nürnberg gezogen, um hier zu arbeiten“, so Sankara. „Ein guter Bekannter von mir arbeitet im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und erzählte mir dann von der Blauen Karte. Ich war sofort Feuer und Flamme, denn mir gefällt meine Arbeit hier sehr gut. Außerdem liebe ich Nürnberg und Franken.“ Als IT-Fachkraft mit einem anerkannten Hochschulabschluss ist Sankara in Deutschland gefragt. Für ihn bringt die Blaue Karte im Vergleich zu anderen Aufenthaltstiteln entscheidende Vorteile: Er kann schon nach 33 Monaten die unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten – wenn er noch besser Deutsch spricht, dann sogar schon früher. Und hätte er Familie, dann dürfte diese sogar ohne ein vorheriges Visum und Sprachkenntnisse nach Deutschland einreisen. „Für mich bedeutet dies Sicherheit und Perspektive, ein Blick nach vorne, der mir die Entscheidung für Deutschland als meinen Lebensmittelpunkt wesentlich erleichtert.“

Die Blaue Karte, die es seit 2012 gibt, bietet mittelständischen Unternehmen und ihren Mitarbeitern vereinfachte und rechtssichere Möglichkeiten der Personal- bzw. Aufenthaltsplanung. Beantragt werden kann die Blaue Karte von Hochschulabsolventen aus dem außereuropäischen Ausland, die ein verbindliches Angebot für einen Arbeitsplatz in Deutschland nachweisen können. Ab einem jährlichen Einkommen von 52 000 Euro besteht ein Rechtsanspruch darauf, dass die Blaue Karte erteilt wird. Für Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, IT-Fachkräfte und Ärzte gilt dies schon ab 40 560 Euro. Diese Einkommensgrenzen werden jedes Jahr angepasst.

Neben der höheren Rechtssicherheit sind vor allem die stark erleichterten Voraussetzungen für den unbefristeten Aufenthalt in Deutschland für zukünftige Arbeitskräfte attraktiv. Ist der Mitarbeiter seit 33 Monaten im Besitz einer Blauen Karte, erhält er ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland. Mit Deutschkenntnissen auf B1-Niveau sogar bereits nach 21 Monaten. Rund 20 000 ehemalige Inhaber der Blauen Karte besitzen aktuell schon das dauerhafte Aufenthaltsrecht in Deutschland. Das ist wichtig für die vorausschauende Planung der Unternehmen: Sie können ihre Personalplanung auf ein sicheres Fundament stellen, ohne weitere aufenthaltsrechtliche Aspekte berücksichtigen zu müssen. Die Blaue Karte ist daher das ideale Instrument, um die langfristige Zuwanderung von hoch qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten zu planen.

Informationen und Unterstützung bieten das BAMF mit seiner Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ (Tel. 030 1815-1111) sowie Ihre IHK (Tel. 0911 1335 112).

Weitere Informationen finden Sie zudem auf www.bamf.de und www.make-it-in-germany.com