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IHK-Qualifizierungsbegleitung für Internationale Fachkräfte

Qualifizierungsbegleitung bedeutet, dass wir als IHK die Fachkraft und den Betrieb während des Prozesses der Anerkennung bis zur vollen Gleichwertigkeit begleiten.  Die IHK-Qualifizierungsbegleitung unterstützt während der Antragstellung und ist jederzeit auch während der Anpassungsqualifizierung verfügbar. Bei Fragen und/oder Problemen versuchen wir gemeinsam Lösungen zu finden. Auch beim Folgeantrag unterstützen wir. Ziel sind die volle Gleichwertigkeit der Fachkraft und die nachhaltige Integration.

Zuerst beraten wir zum Anerkennungsverfahren und geben Fachkräften und Betrieben Rückmeldungen zu einem möglichen Referenzberuf, einzureichende Unterlagen, Verfahrensdauer und Kosten etc. Entscheidet sich die Fachkraft für ein Anerkennungsverfahren, unterstützen wir bei der Antragstellung. Wir schauen ob alle Unterlagen beisammen sind, um unnötige Nachforderungen und Zeitverzögerungen zu vermeiden. Dann schickt die Fachkraft oder wir den Antrag an die IHK FOSA.

Wann kommt die Anpassungsqualifizierung ins Spiel?

Auch eine Fachkraft mit einer teilweisen Gleichwertigkeit kann die volle Gleichwertigkeit erreichen. Wie Sie an eine volle Gleichwertigkeit herankommen? Durch eine Anpassungsqualifizierung. Anpassungsqualifizierung kommt immer dann ins Spiel, wenn ein Antragssteller/eine Antragstellerin bereits ein Anerkennungsverfahren durchlaufen hat und – aufgrund wesentlicher Unterschiede zum deutschen Referenzberuf – einen Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit erhalten hat.

Das bedeutet, dass die Fachkraft die Unterschiede des Bescheids im Betrieb oder durch den Besuch von geeigneten Kursen ausgleicht – auch eine Kombination aus beidem ist möglich.

Die IHK-Qualifizierungsbegleitung unterstützt und berät Fachkräfte und Unternehmen und erstellt gemeinsam mit ihnen einen Qualifizierungsplan. Dieser Plan hält alle wichtigen Eckpunkte (wesentliche Unterschiede, zeitliche Dauer, Art sowie Durchführungsort).

Haben Sie Ihre Fachkraft erfolgreich unterwiesen?

Dann reichen Sie bei uns die Nachweise zusammen mit dem Folgeantrag ein. Wir besprechen dann, ob alles vollständig ist, und schicken die Unterlagen an die IHK FOSA weiter. Sie können den Folgeantrag aber auch eigenständig selbst an die IHK FOSA stellen. Nach wenigen Wochen kommt dann der Bescheid über die volle Gleichwertigkeit an. Die Fachkraft ist dann als voll gleichwertig zum entsprechenden deutschen Abschluss anzusehen.

Luca TschernerAnsprechpartnerin:

Luca Tscherner

E-Mail: qualifizierungs­begleitung­@nuernberg.ihk.de

Telefon: 0911 1335-1439