Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 einer Verlängerung der sogenannten Westbalkanregelung zugestimmt. Die Regelung, die bis Ende 2020 befristet ist, wird um drei Jahre bis Ende 2023 verlängert.
Die Westbalkanregelung ermöglicht Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, KosovoD, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien die Einreise zur Erwerbstätigkeit nach Deutschland unabhängig von einer formalen Qualifikation. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung wird ein Kontingent für bis zu 25.000 Personen jährlich eingeführt.
Die Verlängerung der Westbalkanregelung ist aus Sicht der IHK-Organisation sinnvoll, da sie einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in den Betrieben leisten kann. Das neu eingeführte Kontingent ist hingegen kritisch. Es kann die Fachkräftesicherung erschweren und verursacht aus Sicht der IHKs lediglich neue Bürokratie.
Durch die Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sie tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.