Am vergangenen Freitag, den 07.06.19, hat der Deutsche Bundestag ein Gesetzespaket zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung von Migration verabschiedet. Das Paket umfasst sieben Gesetze, eines davon ist das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten nach Deutschland erleichtern soll.

Folgende Änderungen wird das neue Gesetz mit sich bringen:

  1. Als Fachkraft gelten künftig einheitlich Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Sie können eine Beschäftigung als Fachkraft ausüben, zu der die erworbene Qualifikation sie befähigt. Voraussetzung ist für beide Gruppen, dass eine Anerkennung ihrer Qualifikation vorliegt.
  2. IT-Spezialisten können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne formalen Abschluss Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.
  3. Bisher konnten Fachkräfte nur mit Berufsausbildung in sogenannten „Mangelberufen“ einreisen. Diese Beschränkung wird entfallen, alle Berufsgruppen erhalten gleichen Zugang.
  4. Künftig können auch Fachkräfte mit anerkanntem Berufsabschluss nach Deutschland zur Arbeitsplatzsuche einreisen, vorausgesetzt sie verfügen über deutsche Sprachkenntnisse und können ihren Lebensunterhalt sichern. Bisher war das nur Akademikern möglich.
  5. Die bisher von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführte Prüfung, ob es einen bevorrechtigten deutschen Bewerber gibt, soll bei Fachkräften entfallen.
  6. Eine Beschleunigung der Verwaltungsverfahren soll durch Einführung mindestens einer zentralen Ausländerbehörde pro Bundesland erreicht werden.
  7. Unqualifizierten oder Niedrigqualifizierten bietet das Gesetz keine neuen Möglichkeiten für einen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft treten.

Die Stellungnahme des DIHK mit den zentralen Forderungen der IHKs zum Gesetzesentwurf finden Sie hier.