Bereists seit langem setzt sich die IHK für einen erleichterten Zugang qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland ein. Angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels in Deutschland fordern die Kammern, dass die Zuwanderung für Fachkräfte aus Drittstaaten erleichtert und effizienter gestaltet werden soll. Am 2. Oktober veröffentlichte das Kabinett nun die Eckpunkte für das geplante Fachkräftezuwanderungsgesetz. Zentrale Kriterien für die Einwanderung sollen der Bedarf des deutschen Arbeitsmarkts sowie die Qualifikation und Sprachkenntnisse der Fachkräfte sein.
1. Rechtlicher Rahmen: Fachkräfteeinwanderung bedarfsgerecht steuern und stärken
Die Regelungen zur Fachkräftezuwanderung sollen transparenter und klarer gestaltet werden. Der Fokus liegt auf der Gewinnung qualifizierter Fachkräfte, weshalb an der Gleichwertigkeitsprüfung der Qualifikationen festgehalten wird. Die Vorrangprüfung soll wegfallen, ebenso wie die Beschränkung der Zuwanderung für Engpassberufe. Das bedeutet, wenn ein Arbeitsplatz und eine anerkannte Qualifikation vorliegen, sollen Hochschulabsolventinnen und-absolventen sowie Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung in allen Berufen, zu denen die erworbene Qualifikation befähigt, in Deutschland arbeiten können. Zudem sollen künftig auch Fachkräfte die Möglichkeit bekommen, eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche zu bekommen. Auch die bereits bestehende Möglichkeit, auf der Basis ausländischer Qualifikationen in Deutschland Qualifizierungsmaßnahmen zum Erlangen eines in Deutschland anerkannten Abschlusses durchzuführen (§ 17a AufenthG), soll stärker genutzt werden.
2. Qualität der Berufsausübung sichern: Schnelle und einfache Anerkennungsverfahren
Um die für den Arbeitsmarktzugang notwendige Anerkennung der Qualifikation voranzutreiben, soll eine Clearingstelle Anerkennung eingerichtet werden, die die ausländischen Fachkräfte im Anerkennungsprozess begleitet. Bereits im Ausland sollen die künftigen Fachkräfte beraten und unterstützt werden, der Anerkennungszuschuss soll ausgeweitet werden. In ausgewählten Engpassberufen soll bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen ein Arbeitsmarktzugang auch ohne formalen Abschluss ermöglicht werden.
3. Gezielte Gewinnung von Fachkräften: Strategie für eine gezielte Fachkräftegewinnung und ein verbessertes Marketing gemeinsam mit der Wirtschaft
Zusammenarbeit mit der Wirtschaft wie auch den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen soll eine bedarfsorientierte und gezielte Werbestrategie zur Gewinnung von Fachkräften mit Blick auf ausgewählte Zielländer erarbeitet werden. Neben einem gezielten Marketing sowie Vermittlungs- und Matchingaktivitäten soll diese auch die Etablierung von Ausbildungsangeboten im Ausland beinhalten. Dabei sollen auch Unternehmen in ausgewählten Zielländern unterstützt werden, zusätzlich für den deutschen Arbeitsmarkt auszubilden.
4. Deutsche Sprachkenntnisse: Verstärkte Sprachförderung im In- und Ausland
Die Sprachförderung soll sowohl im In- als auch im Ausland stark ausgebaut werden. In Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut sollen Sprachkurse verstärkt angeboten und die berufsbezogene Deutschsprachförderung weiterentwickelt werden.
5. Verwaltungsverfahren im In- und Ausland effizienter und transparenter gestalten
Die Verfahren zwischen Visastellen, Ausländerbehörden, der Arbeitsverwaltung, zuständigen Stellen für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollen überprüft und auf dieser Basis effizienter, transparenter und zukunftsorientiert gestaltet werden.
Möglichkeiten für e-Government-Lösungen sollen genutzt und ausgebaut werden, zudem soll ein wettbewerbsfähiges Online-Angebot zur Information und Beratung sowie perspektivisch auch zur Antragstellung und Kommunikation zwischen den Beteiligten eingerichtet werden, insbesondere soll das Visumverfahren digitalisiert werden.
Das komplette Eckpunktepapier finden Sie auf den Seiten den Seiten des BMAS.