Der Bedarf an Fachkräften aus dem Ausland steigt stetig an. Die Zuwanderung von qualifiziertem Personal ist eines der zentralen Themen in der arbeitsmarktpolitischen Diskussion der letzten Jahre. Mit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zum 1. März 2020 wurden bessere Rahmenbedingungen für Betriebe geschaffen, die Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten und nicht EFTA-Staaten gewinnen möchten. Durch das sogenannte „beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz“ wurden die ausländerrechtlichen Verfahren vereinfacht und verkürzt. Somit haben Arbeitgeber die Möglichkeit, das Visumsverfahren für eine Fachkraft aus einem Drittstaat zu beschleunigen.
In Mittelfranken werden interessierte Unternehmen dabei vom IHK-Firmenservice Internationale Fachkräfte (FiF) unterstützt: beim Ausfüllen der Formulare, bei Fragen zu den benötigten Unterlagen, bei der Korrespondenz mit den zuständigen Stellen wie den Ausländerämtern oder der Agentur für Arbeit. Durch den kontinuierlichen Austausch mit den in den Rekrutierungsprozess involvierten Institutionen ist das Ziel des IHK-Firmenservice, die Rahmenbedingungen für die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte in Mittelfranken nachhaltig zu verbessern sowie die Prozesse zu beschleunigen und transparenter zu gestalten. Um die Unternehmen in der Region effektiv zu unterstützen, schloss die IHK Nürnberg daher im Jahr 2020 mit sechs lokalen Ausländerbehörden eine Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Beratung von Unternehmen zur Fachkräfteeinwanderung ab.
Trotz Corona-Pandemie und Reisebeschränkungen ist für die Jahre 2021 und 2022 seitens der mittelfränkischen Unternehmen ein zunehmender Beratungsbedarf zu Fachkräften aus Drittstaaten zu erkennen. Insgesamt wurden über den IHK-Firmenservice allein im ersten Quartal 2022 über 100 Unternehmen beraten.