Für viele ukrainische Geflüchtete, die vorerst in Deutschland bleiben möchten, ist der Einstieg in die Beschäftigung ein wichtiger Schritt – wenn auch für viele in der kommenden Zeit noch das Ankommen und der Spracherwerb im Vordergrund stehen werden. Die formalen Voraussetzungen für den Einstieg in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sind gut: Menschen aus der Ukraine, die sich mit dem Status „vorübergehender Schutz“ in Deutschland aufhalten, können in der Regel sofort eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Nur in sogenannten reglementierten Berufen (zum Beispiel im Gesundheitsbereich) ist ein Anerkennungsverfahren nötig.
IHKs sind wichtige Ansprechpartner
Die IHK-Berufe sind durchweg nicht reglementiert. Geflüchtete aus der Ukraine können also mit einer Erwerbstätigkeit in diesen Bereichen auch ohne eine Berufsanerkennung durch die IHK FOSA loslegen. Gleichwohl ist es natürlich sinnvoll, ihre Qualifikationen und ihr Können schnellstmöglich sichtbar zu machen. Denn umso zügiger und besser funktioniert dann der Übergang in einen Betrieb.
Erst-Check speziell für Menschen aus der Ukraine
Die IHK-Organisation hat als neue Serviceleistung eine Erstberatung für ukrainische Geflüchtete entwickelt. Dieser Erst-Check setzt auf die etablierten Strukturen in der Anerkennungsberatung der IHKs. Dabei wird gemeinsam mit den Geflüchteten bestimmt, in welchen IHK-Berufen diese Abschlüsse, einschlägige Berufserfahrungen oder auch Sprachkompetenzen aufweisen können. Das Resultat wird in dem Dokument „Check der ausländischen Berufsqualifikationen – Ergebnis der Erstberatung“ festgehalten. Die formale Berufsanerkennung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz kann gegebenenfalls in einem späteren Schritt erfolgen. Denn perspektivisch ist ein Anerkennungsbescheid ein gutes Mittel für Transparenz über vorhandene Abschlüsse und Qualifikationen.
Hilfestellung für rasche Integration in den Arbeitsmarkt
Angeboten wird der Erst-Check von den IHKs, aber auch von den Handwerkskammern. Als unkompliziertes und schnelles Instrument macht er Qualifikationen und Berufserfahrungen von Geflüchteten aus der Ukraine für Betriebe sichtbar. Mit dem Erstberatungsergebnis können Unternehmen einen Eindruck davon gewinnen, in welchen Berufen Bewerberinnen und Bewerber ausgebildet wurden und Erfahrungen erworben haben. Das ist eine Hilfestellung im Einstellungsprozess. Die ukrainischen Fachkräfte wiederum können sich nach einer solchen IHK-Kurzberatung gezielter auf Stellen bewerben. Auch die Arbeitsagenturen und Jobcenter werden auf diese Weise unterstützt.
Der neue Erst-Check ist ein weiterer Baustein für die Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter, reicht aber allein nicht aus. Zusätzlich braucht es zuvor ein unbürokratisches und transparentes Vorgehen bei Registrierung und Erteilung des Aufenthaltstitels, feste Ansprechpartner in den Behörden und einen schnellen Zugang zum Spracherwerb für ukrainische Geflüchtete. (Beitrag des DIHKs)
Ihr Ansprechpartner zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in der IHK Nürnberg
Tel: +49 911 1335 1119