Auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit finden sich seit Januar 2021 neue Antragsformulare für Kurzarbeitergeld, die Änderungen im Kurzarbeitergeld in 2021 insbesondere im Hinblick auf die Reduzierung der SV-Beitragserstattung auf 50% und die mögliche Erhöhung auf 100% bei Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen vorwegnehmen. Sie können hier heruntergeladen werden:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/download-center-unternehmen
Eine gute Übersicht über die Regelungen, die für das Kurzarbeitergeld in 2021 gelten, bietet sowohl die Homepage der Arbeitsagentur

https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/

als auch die des BMAS

https://www.bmas.de/DE/Corona/erleichtertes-kurzarbeitergeld.html

Das BMAS hat die Regelungen für 2021 auf seiner Seite auch in Form einer anschaulichen Graphik aufbereitet. Bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2021 gelten neue Tabellen. Bei der Ermittlung des Kurzarbeitergeldes gelten ab 2021 neue Tabellen! Die Nutzung alter Tabellen führt zur fehlerhaften Berechnung des Kurzarbeitergeldes und Korrekturanträge. Diese Mehrarbeit für Arbeitgeber lässt sich vermeiden, wenn die aktuellen Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes genutzt werden. Sie sind als Download hier zu finden:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/download-center-unternehmen.

Arbeitgeber, die eine Software zur Erstellung der Abrechnungslisten einsetzen, sollten sich diese bitte an den Hersteller der jeweiligen Software wenden, um mögliche Updates aufzuspielen und Komplikationen zu vermeiden.