Seit dem 27. Januar ist nun die neue SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung in Kraft. Sie regelt beispielsweise neu die Pflicht für Arbeitgeber wo möglich Homeoffice anzubieten. Zudem müssen in Räumen die von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, pro Person 10 m² zur Verfügung stehen. In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen die Mitarbeiter zudem in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden. Arbeitgeber müssen fortan mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen FAQs sowie die Verordnung zum Download finden Sie hier: BMAS – FAQs zur Corona-Arbeitsschutzverordnung
Und auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat eine FAQ-Liste, zu der Sie hier gelangen.