Britische Staatsangehörige werden auch nach dem Brexit einen vereinfachten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben. Der Bundesrat hat einer Änderung der Beschäftigungs- und Aufenthaltsverordnung zugestimmt, wonach Briten in die Gruppe der priviligierten Staaten aufgenommen wurden. Somit können sie visumfrei für Langzeitaufenthalte einreisen und in jeder Beschäftigung, unabhängig von ihrer Qualifikation, tätig werden. Die erforderlich Arbeitserlaubnis kann im Inland eingeholt werden. Entsprechende Regelungen gelten bereits bspw. für Staatsangehörige der USA oder Kanada.
Die Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.