„Kurzarbeit sollte gerade in einer Krise mit Weiterbildung kombiniert werden“. Das ist die Kernaussage einer jüngst vom IAB der Bundesagentur für Arbeit durchgeführten fiskalischen Analyse. Kurzarbeitergeld zielt darauf, Betrieben bei einem vorübergehenden, nicht selbstverschuldeten Auftragsrückgang den Erhalt von Arbeitskräften zu ermöglichen und gleichzeitig den Beschäftigten den Arbeitsplatz zu sichern, dadurch Arbeitslosigkeit und Kosten der Wiedereinstellung zu vermeiden sowie Einkommensverluste durch die ausgefallenen Arbeitsstunden durch Lohnersatzleistungen zumindest zum Teil zu kompensieren.
Durch die Kombination von Kurzarbeit mit Weiterbildung könne nicht nur trotz, sondern gerade in einer Krise eine notwendige Anpassung der Qualifikationen der Beschäftigten gezielt angegangen werden. So die Studienmacher. Die geschähe zwar nicht zum Nulltarif, denn die Bundesagentur für Arbeit würde hierfür einen Großteil ihrer Rücklagen auflösen, die Simulationen zeigten jedoch, dass sich die Kosten im Zeitverlauf zu einem beträchtlichen Teil durch hohe Rückflüsse amortisieren.
Für Betriebe in Kurzarbeit bietet das Qualifizierungschancengesetz und das sogenannte Arbeit-von-morgen-Gesetz (Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung) Fördermöglichkeiten. Zielgruppe dieser Förderung sind – unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße – Beschäftigte, deren berufliche Tätigkeiten durch die Digitalisierung oder von sonstigem Strukturwandel bedroht werden. Auch die Weiterbildung in einem von der Bundesagentur für Arbeit definierten Engpassberuf wird gefördert. Die Fördermöglichkeiten sind dabei nach Betriebsgröße gestaffelt. Die größten Fördermöglichkeiten haben kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden. Diese können bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet bekommen sowie einen Zuschuss von bis zu 75 Prozent für das Arbeitsentgelt während der Weiterbildung. Wird die Förderung für eine Person ohne Berufsabschluss beantragt, die eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung macht, kann der Arbeitsentgeltzuschuss sogar bis zu 100 Prozent betragen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.