Eine gute Ausbildung ist die Grundlage für die berufliche Zukunft junger Menschen und die Fachkräftesicherung in Deutschland. Pünktlich zum neuen Ausbildungsjahr starten am 1. August deshalb wesentliche Teile des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“, mit dem die Bundesregierung kleine und mittlere Unternehmen fördert. Für dieses Bundesprogramm stehen insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. 410 Millionen Euro davon können für die Maßnahmen der Ersten Förderrichtlinie eingesetzt werden. Die Förderung beinhaltet:
- Ausbildungsprämien in Höhe von 2.000 bzw. 3.000 Euro für Betriebe, die – obwohl sie die Corona-Krise stark getroffen hat – ihr Ausbildungsniveau halten bzw. erhöhen,
- Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, wenn der Ausbildungsbetrieb Auszubildende und Ausbilder nicht mit in Kurzarbeit schickt, und
- Übernahmeprämien an Betriebe, die Auszubildende von insolventen Betrieben übernehmen.
- Im ersten Halbjahr 2020 wenigstens ein Monat Kurzarbeit oder
- Umsatzeinbruch im April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019
Daniel Terzenbach, Vorstand der Bundesagentur für Arbeit: „Die Ausbildungsprämie kann dazu beitragen, einen ‚Ausbildungsjahrgang Corona‘ zu verhindern. Wir unterstützen dies, indem wir unter anderem die Auszahlung an die Betriebe organisieren. Vor allem aber wollen wir alles dafür tun, dass Betriebe und Bewerber auch in diesen unsicheren Zeiten zueinanderfinden.“
Die entsprechenden Antragsunterlagen stehen ab der kommenden Woche auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de zur Verfügung. Gefördert werden Ausbildungen, die frühestens am 1. August 2020 beginnen. Dies gilt auch, wenn der Ausbildungsvertrag bereits früher abgeschlossen wurde.
Die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung, die ebenfalls Teil des Bundesprogramms zur Sicherung von Ausbildungsplätzen ist, wird in einer Zweiten Förderrichtlinie umgesetzt. Wir werden dazu berichten.