Berufliche Aufstiegsfortbildungen bieten Bachelorabsolventen Vorteile bei Berufseinstieg und -aufstieg. Zu diesem Schluss kommt das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) in zwei explorativen Studien. Von den befragten Personen mit Bachelorabschluss und anschließender beruflicher Fortbildung (n=27) gaben in der f-bb-Studie zur Durchlässigkeit für Bachelorabsolventen 81,2 Prozent positive Auswirkungen der Fortbildung auf die Karriere an; 56,2 Prozent sahen hierdurch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Auch die befragten Personalverantwortlichen sehen in der Aufstiegsfortbildung mehrheitlich positive oder bedingt positive Effekte auf Einstellungs- und Aufstiegschancen für Bachelorabsolventen und -absolventinnen. Dennoch nehmen die befragten Bildungsanbieter die Akademikerinnen und Akademiker bisher nicht als lukrative Zielgruppe wahr. Was halten Unternehmen von Personen mit beruflicher Aufstiegsqualifikation? In der f-bb-Studie zur Akzeptanz der Fortbildung zum/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirt/-in gaben Betriebe an, dass entsprechend ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich durch eine hohe, im Rahmen der Qualifikation erworbene thematische Breite auszeichnen. Die höhere Berufsbildung ist also ein Pfund, mit dem auf dem Arbeitsmarkt gewuchert werden kann. Für Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen heißt das, dass der Berufsabschluss zum/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirt/-in zusätzliche Vorteile im Wettbewerb um interessante Arbeitsplätze mit sich bringen kann.
Die Forscher betonen zugleich, dass trotz der guten Aussichten, dennoch nur wenige akademisch Gebildete diesen Qualifikationsweg einschlagen. Ein Grund dafür, die Zulassungsvoraussetzungen seien aktuell nicht auf Personen mit Bachelorabschluss zugeschnitten. So enthalten beispielsweise nur zwei Prozent aller Zulassungsvoraussetzungen in Fortbildungsverordnungen das Stichwort „Bachelor“. Von diesen Verordnungen wird nach dem Bachelorabschluss noch eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung gefordert. Alternative Zugangswege führen lediglich über mehrjährige Berufserfahrung oder über die „Auffangklausel“, wonach zugelassen werden kann, „wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht“, dass eine Zulassung gerechtfertigt sei. Die Fortbildungsordnungen sind in puncto Postgraduierte also wenig transparent und laden nicht zur Aufnahme einer Aufstiegsqualifikation ein.
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