2016 ist der Startschuss für das Aktionsprogramm „Ankommen in Deutschland – Gemeinsam unterstützen wir Integration“ gefallen. Seitdem setzen sich alle 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs) bundesweit für die Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Beschäftigung ein. Bislang hat die IHK-Organisation 62 Millionen Euro in das Programm investiert; 120 Mitarbeiter deutschlandweit beschäftigen sich mit der Integration von Geflüchteten. Nach drei Jahren IHK-Aktionsprogramm legt der DIHK eine Zwischenbilanz zu den Erfahrungen der IHKs vor Ort vor.

Beratungsbedarf der Unternehmen lässt nicht nach
Das Thema Integration von Geflüchteten hat weiterhin große Bedeutung für Unternehmen, die Schutzsuchende eingestellt haben oder dies planen. Dementsprechend bieten die IHKs eine breite Palette unterstützender Maßnahmen an: von individuellen Unternehmensberatungen über Informationsveranstaltungen und zielgruppenspezifische Informationsmaterialien bis hin zu Firmenbesuchen für Geflüchtete sowie Termine in Berufsschulen oder Integrationskursen. Allein 2018 haben die IHKs über 1.000 Veranstaltungen deutschlandweit organisiert.
Dabei schätzen sie den Beratungsbedarf der Unternehmen weiterhin als hoch ein. Besonders viele Fragen haben die Betriebe zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Geflüchteten. Dabei geht es vor allem um die Themen Aufenthaltsstatus und Bleibeperspektive, Beschäftigungserlaubnis und zunehmend auch Ausbildungsduldung. Bei den Integrationsbemühungen der Unternehmen ist dringend Rückenwind durch transparente und günstige Rahmenbedingungen notwendig.

Rechts- und Planungssicherheit in der Ausbildung
Ganz oben auf der Agenda: ein gesicherter Schutz vor Abschiebung während der Einstiegsqualifizierung, schnellere Asylverfahren und eine einheitliche und ausbildungsfreundliche Umsetzung der 3+2-Regelung. Letztere gewährt Geflüchteten Abschiebeschutz während der Gesamtdauer der Ausbildung und in den folgenden zwei Jahren anschließender Beschäftigung. Insbesondere die uneinheitliche Umsetzung der 3+2-Regelung sorgt für große Verunsicherung in den Unternehmen. Ihre Erwartung an die Neuregelung der Ausbildungsduldung im Rahmen des Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung, das in Kürze im Bundestag diskutiert wird, ist entsprechend hoch.

Einheitlicher Zugang zu den Instrumenten der Ausbildungsförderung
Die Unterstützungsleistungen, die mittels Instrumenten der Ausbildungsförderung (ausbildungsbegleitende Hilfen, Assistierte Ausbildung etc.) finanziert werden können, helfen Geflüchteten beim erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung. Das Integrationsgesetz hatte den Zugang zur Ausbildungsförderung für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete erleichtert. Diese Erleichterung ist allerdings bis Ende 2019 befristet – dementsprechend wäre eine Entfristung hilfreich. Sinnvoller für die Unternehmen wäre jedoch, wenn die Instrumente der Ausbildungsförderung grundsätzlich allen jungen Geflüchteten – ebenso wie deutschen Jugendlichen – direkt nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages zur Verfügung stünden.

Flexiblere Angebote der Deutschsprachförderung
Die Sprachkenntnisse der Geflüchteten nach einem Integrationskurs reichen oft nicht aus, um in die Ausbildung einzusteigen und diese erfolgreich zu absolvieren. Notwendig ist deshalb ein verstärktes und flexibleres Angebot an berufsbezogenen Sprachkursen. Diese müssen berufsbegleitend besucht werden können. Unterricht in Kleinstgruppen, geförderter Einzelunterricht, auch im Betrieb, oder Online-Angebote, wie zum Beispiel Webinare, könnten gute Optionen sein, um die nötige räumliche und zeitliche Flexibilität zu gewährleisten. Ebenso könnten Sprachkurse direkt nach dem Berufsschulunterricht an Ort und Stelle stattfinden.
Für Unternehmen ist besonders wichtig, dass die Bundesregierung auch künftig die Rufe nach mehr Rechts- und Planungssicherheit in die Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Integration von Geflüchteten einfließen lässt.

Hier finden Sie den ausführlichen Bericht zum Aktionsprogramm.

Auf der IHK-Seiten finden Sie unser Beratungsangebot zum Thema Beschäftigung von Geflüchteten

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