Laut einer Pressemitteilung des bayerischen Innenministeriums dürfen besonders gut integrierte Asylbewerber in Bayern künftig öfter arbeiten oder eine Ausbildung beginnen. Laut Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann solle es „Mehr Einzelfallgerechtigkeit – Vorteile auch für Arbeitgeber“ geben.

Bayerische Ausländerbehörden können nun im Rahmen ihres Ermessens besondere Integrationsleistungen berücksichtigen, wenn sie entscheiden, ob jemand eine Arbeit oder Berufsausbildung beginnen darf.

Als besondere Integrationsleistungen können gelten:

  • überschnittliche Schulleistungen
  • besonderes bürgerschaftliches Engagement
  • Beschäftigung oder Berufsausbildung in einem Beruf mit besonderem Fachkräftemangel

Zudem sollen die Ausländerbehörden von nun an Berufsausbildungen bereits bis zu sechs Monate vor Ausbildungsbeginn erlauben können.

Zudem werden künftig zur Klärung der Identität nicht nur Pässe akzeptiert, sondern auch anderen behördliche Dokumente, sofern sie zum Nachweis der Identität taugen.
Besonders gut integrierte Geduldete, die ohne eigenes Verschulden nicht abgeschoben werden können, etwa weil der Herkunftsstaat die Aufnahme verweigert, bekommen künftig die Chance auf einen verlässlichen Status, mit dem sie weiter arbeiten dürfen.
Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern sollen laut Herrmann dagegen wie bisher grundsätzlich keine Beschäftigungserlaubnisse erhalten.

Hier finden Sie die vollständige Pressemeldung des Staatsministeriums.

Bildquelle:  milosducati/GettyImages.de