Der Bundestag beschloss heute am 18. Oktober 2018 die sogenannte Brückenteilzeit für Arbeitnehmer. Damit werden die die Möglichkeit zur Teilzeit für Arbeitnehmer deutlich erweitert.
Der Gesetzentwurf sieht vor, im Teilzeit- und Befristungsgesetz einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit einzuführen – die Brückenteilzeit. In Betrieben mit über 45 Mitarbeitern können diese, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, ab 01.2019 eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen. Dies soll für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich sein. Der neue Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit sollen die Beschäftigten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren können.
Welche Rechte Arbeitegeber und Arbeitnehmer nun haben, wird auf der Website der Bundesarbeitsministeriums im Detail erläutert.